1. Allgemeine Regelungen
1.1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen APIS Design und seinen Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer gem. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mit Verbrauchern schließt APIS Design grundsätzlich keine Verträge.
(2) Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, insbesondere für Verträge über die Erstellung von Webseiten, Webhosting und/oder Marketingdienstleistungen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung, also auch für gleichartigen künftige Verträge, ohne dass APIS Design in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als APIS Design ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und APIS Design dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.2 Vertragsschluss, Leistungsfristen
(1) Angebote von APIS Design sind 14 Tage lang gültig, freibleibend und unverbindlich.
(2) Eine Bestellung durch den Kunden, z.B. über das Klicken auf den Annahmebutton auf der Angebotsseite gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit der in der Regel als solche bezeichnete Auftragsbestätigung (z.B. per E-Mail, am Telefon, per WhatsApp etc.) zustande.
(3) Etwaige Leistungsfristen werden individuell vereinbart. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Leistungsfrist ca. 8 Monate. Bei Dauerschuld- oder Mietverhältnissen beginnt eine nicht individuell vereinbarte Leistungsfrist spätestens 4 Wochen nach Vertragsschluss.
1.3 Preise, Leistungen und Zahlungsbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnis Gegenansprüche
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von APIS Design, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet APIS Design begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von APIS Design, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit APIS Design einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit APIS Design und der Kunde eine Vereinbarung über eine Beschaffenheit getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
1.4 Haftung
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die vereinbarten Preise, insbesondere des Angebotes in Verbindung mit dem jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden und diesen AGB angehängten Preis- und Leistungsverzeichnisses. Eine Umsatzsteuer wird derzeit nicht erhoben (§ 16 UstG), (Preis und Leistungsverzeichnis siehe anhängend).
(2) Je nach Angebot beinhaltet ein ausgewiesener Pauschalpreis nicht solche Leistungen, die auf Zeitbasis erbracht werden.
(3) APIS Design ist zur Erhebung eines Vorschusses und von Abschlagszahlungen berechtigt, insbesondere Stadien der Freigabe einer Konzeption, des Designs, der programmierten Seite etc.). Im Übrigen ist, soweit nicht anderweitig vereinbart, die jeweilige Vergütung bei Werkverträgen fällig ab Abnahme bzw. bei Dienstleistungsverträgen am Ende des jeweiligen Kalendermonats der Leistungserbringung, bei Mietverhältnis mit Beginn des Mietvertrages, am ersten des jeweiligen Monats und ist zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung.
(4) APIS Design ist berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen, insbesondere bei Werkleistungen und Mietverträgen.
(5) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. APIS Design behält sich insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
(6) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt. APIS Design ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
(7) Apis akzeptiert, soweit nicht anders vereinbart in der Regel eine Überweisung oder eine Zahlung per PayPal.
1.5 Geheimhaltung
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei soweit diese als „vertraulich“ gekennzeichnet sind, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Angestellten und/oder Dritte angemessene Geheimhaltungspflichten aufzuerlegen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
- b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die APIS Design bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
- c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
- d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
- e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,
- f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
(5) Werden APIS Design vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat sie den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
1.6 Subunternehmer
Die Einschaltung Dritter (Subunternehmer) durch APIS Design ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig.
1.7 Referenzkunde
APIS Design wird berechtigt, den Kunden als Referenzkunden (z.B. online, auf der eigenen Unternehmenswebseite, mit Firmenlogo) zu benennen. Der Kunde räumt APIS Design zu diesem Zweck ein einfaches Nutzungsrecht ein, das Firmenlogo und den Namen zu verwenden. Der Kunde wird APIS Design mit Logo und Schriftzug auf seiner Webseite im Impressum und im Seitenfooter als Designer nennen und anklickbar verlinken. Das Logo und der Schriftzug werden in einem angemessenen Format, beispielsweise in der Fußzeile der Webseite oder im Impressum, platziert werden. Die Platzierung erfolgt ohne zusätzliche Kosten oder technische Anforderungen für den Kunden.
1.8 Ordentliche Kündigung
(1) Soweit ein Dauerschuldverhältnis vereinbart wird, darunter fällt insbesondere ein Webhostingvertrag, die Pflege einer Webseite oder ein Vertrag über die laufende Betreuung oder laufende Übernahme von Marketingmaßnahmen, ist das Verhältnis unbefristet für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsschluss vereinbart. Anschließend verlängert sich die Laufzeit automatisch für jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
(2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
1.9 Kündigung aus wichtigem Grund
Soweit eine Leistung kostenlos gewährt wird oder Entgelt zurückgezahlt wird aufgrund eines vertraglich eingeräumten Rechtes sich vom Vertrag zu lösen, erwirbt der Kunde keine Rechte an diesen Vorschlägen. Die Rechte (insbesondere Nutzungsrechte) werden nur im Zusammenhang und gemäß den jeweiligen Bedingungen des zahlungspflichtigen Hauptvertrages eingeräumt. Beispiele sind kostenlose Entwürfe oder ein ausdrücklich gewährtes und in Anspruch genommenes Rücktrittsrecht nach einer Entwurfsphase.
1.10 Kostenlose Leistungen, vereinbartes Rücktrittsrecht
(1) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
– wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird oder
– der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung seitens APIS Designs nicht fristgerecht nachkommt,
– eine Partei eine Leistungsfrist nicht einhält und eine von der anderen Partei gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, es sei denn, die Partei hat die Verzögerung nicht zu vertreten (z.B. im Falle einer nicht fristgerechten Bereitstellung der Homepage aufgrund einer unterlassenen oder fehlerhaften Mitwirkung des Kunden).
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
1.11 Rechtswahl und Gerichtsstand, weitere Bestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des jeweils abgeschlossenen Vertrages und der geltenden Bedingungen einschließlich der Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung des jeweils abgeschlossenen Vertrages und der geltenden Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(3) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen APIS Design und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
(4) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten APIS Designs Geschäftssitz in Gräfendorf. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. §14 BGB ist. APIS Design ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
2. Besondere Regelungen für die Erstellung von Internetauftritten und Werkleistungen
2.1 Leistungsgegenstand
(1) Ziffer 2. dieser AGB finden auf die Erstellung der für den Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website ergänzend Anwendung.
(2) Dieser Vertragsbestandteil ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
(3) Kein Leistungsgegenstand ist die rechtssichere Erstellung Texten, insbesondere vom Impressum, Datenschutzinformationen etc. APIS Design empfiehlt auf Wunsch gerne einen Rechtsanwalt oder lässt diese bei einem Anwalt für sie erstellen. Für die rechtssichere Erstellung ist eine kostenpflichtige anwaltliche Prüfung möglich, die APIS Design auf Wunsch vermitteln kann.
(4) Die Klassifizierung von Informationen ist nicht Leistungsgegenstand.
(5) APIS Design prüft nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Kundenangaben. APIS Design prüft auch nicht, ob die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Inhalte und Informationen oder deren Verwendung gegen Rechte Dritter verstoßen.
(6) Gegenstand der Werkleistung ist grundsätzlich nicht die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und Datenverarbeitung von Dritten durch den Kunden.
2.2 Leistungen von APIS Design
(1) Der Leistungsumfang regelt sich nach den jeweiligen Vereinbarungen, insbesondere dem jeweiligen Angebot und den Preis- und Leistungsvereinbarungen von APIS Design. Von APIS Design auf Wunsch des Kunden hin erstellte Inhalte, die nicht Bestandteil des Pauschalpreises oder eines Angebots sind (insbesondere Texte, Grafiken, Bilder, Videos etc.), werden nach tatsächlichem Aufwand gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis berechnet.
(2) Soweit nicht anders vereinbart verpflichtet sich APIS Design, in Absprache mit dem Kunden, ein Konzept und Design für eine Website zu entwickeln und diese zu programmieren, sodass sie in den üblichen Formaten und Browsern gebrauchstauglich ist.
(3) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs ist dabei die Leistungsbeschreibung, die sich aus Angebot, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und weiteren Dokumenten und Absprachen ergibt.(4) Der Kunde ist berechtigt, Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs schriftlich zu verlangen. Sofern die gewünschten Änderungen realisierbar sind, wird APIS Design die gewünschten Änderungen nach tatsächlichem zusätzlichen Zeitaufwand gemäß dem jeweils geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis umsetzen.
(5) Soweit Leistungsumfang wird APIS Design wird dem Kunden einen CMS-Zugang zur Verfügung stellen bzw. einen Zugang ermöglichen, sodass der Kunde die Webseite wie jedermann im Internet öffnen kann.
(6) So weit vereinbart, ist APIS Design weiterhin einmalig für die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web (sog. Access-Providing) zuständig.
(7) APIS Design verpflichtet sich weiterhin dazu, die fertiggestellte Webseite in nachfolgende Suchmaschinen einzutragen, bzw. sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen auf Auffindbarkeit in den folgenden Suchmaschinen zu optimieren, soweit Leistungsumfang: Google
(8) Bei Bedarf sorgt APIS Design für die Beantragung bzw. Anmeldung der vom Auftraggeber gewünschten Domain bei der zuständigen Stelle. APIS Design trägt keine Gewähr dafür, dass die zugeteilte Domain frei ist, frei von Rechten Dritter ist und zudem auf Dauer Bestand haben wird. APIS Design wird lediglich als Vermittler tätig und hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Vergabe der Domain.
(9) APIS Design wird die Wartung, Pflege und/oder das Hosting der Website zu den vereinbarten Konditionen übernehmen.
2.3 Mitwirkung und Leistungen des Kunden
(1) Der Kunde stellt APIS Design unverzüglich, eigenverantwortlich die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung. APIS Design ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen oder ob sie frei von Rechten Dritter sind.
(2) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendende Texte, Fotos, Grafiken, Videos, Informationen und Tabellen. Soll APIS Design Grafiken zur Verfügung stellen, erstellt APIS Design diese selbst, oder bezieht sie von Dritten. Nur so weit ausdrücklich im Einzelfall vereinbart, prüft APIS Design dabei, ob von Dritten bezogene Grafiken frei von Rechten Dritter sind.
(3) Die in Abs. 1 und 2 umschriebenen Daten werden APIS Design in der vorab vereinbarten, digitalen Form und dem gemeinsam festgelegten Format zur Verfügung gestellt. Stellt der Kunde die Daten in einer anderen als der vereinbarten Form zur Verfügung, wandelt APIS Design diese gegen Vergütung gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis um.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht nach, so trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten.
2.4 Abnahme
(1) APIS Design wird dem Kunden die Endversion der Webseite vor dem “go live” zugänglich machen. Je nach vereinbartem Leistungsumfang geschieht dies durch Zusenden eines Links und ggf. Zugänglichmachen eines Backend etc.
(2) Durch das Zugänglichmachen erhält der Kunde eine Testphase von einer Kalenderwoche. Die Testphase ermöglicht dem Kunden eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit und eine Prüfung auf etwaige sonstige Mängel hin.
(3) Sollten dem Kunden nach Zugänglichmachen der Webseite Mängel oder Fehler auffallen, hat er diese innerhalb der einwöchigen Testphase in Schriftform gegenüber APIS Design anzuzeigen. Im Übrigen gilt die Leistung als abgenommen.
(4) APIS Design wird die innerhalb der Testphase angezeigten Mängel beheben. Vom Kunden bereits freigegebene inhaltliche oder gestalterische Elemente behebt APIS Design gegen Entgelt gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
(5) Zeigt der Kunde im Rahmen der Testphase oder einer auf die Behebung eines Fehlers anschließende weitere Prüfungsfrist von 7 Tagen keine Mängel an, gilt die Leistung insgesamt als abgenommen und vertragsgemäß.(6) APIS Design übernimmt grundsätzlich keine Verantwortung für den Internet-Zugang der Nutzer etc.
2.5 Nutzungsrechte, Namensnennung, Veränderung der Webseite
(1) Aufschiebend bedingt mit Zahlung der geschuldeten Vergütung, räumt APIS Design dem Kunden das ausschließliche Recht ein, die erstellte Webseite uneingeschränkt zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Webseite ab deren jeweiligen Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der von APIS Design für den Kunden geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“), das Online- und Internet-Recht, sowie das Recht zur Verfügungsstellung auf Abruf („on demand“-Recht).
(2) Das Recht an von Dritten bezogenen Leistungen (insbesondere Grafiken von Dritten) wird jedoch nur insoweit unbeschränkt eingeräumt, wie APIS Design dies selbst einzuräumen befugt ist. Insbesondere von Dritten bezogene Grafiken dürfen häufig nicht exklusiv genutzt werden. Darüber hinaus ist eine Übertragung auf Dritte von Nutzungsrechten bei diesen Leistungen ausgeschlossen. Ein Nutzungsrecht von Grafiken außerhalb der Webseite, insbesondere Social-Media, wird nicht eingeräumt.
(3) Der Kunde wird APIS Design auf der Website als verantwortliche Marketingagentur benennen. APIS Design hat jederzeit das Recht, die Unterlassung der Namensnennung zu verlangen.
(4) Der Auftraggeber ist auch berechtigt, die Website zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Dadurch kann aber der Erfolg der Webseite (Anzahl der Leads etc.) gefährdet werden. APIS Design übernimmt in diesen Fällen keine Verantwortung und etwaige gewünschte Leistungen seitens APIS Design werden nach Zeit vergütet, soweit nicht anderweitig vereinbart. Der Kunde wird in Bezug auf die Website oder einzelne Teile der Website keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein grober Verstoß gegen seine Urheberrechtepersönlichkeitsinteressen vorliegt. Der Kunde kann verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
2.6 Gewährleistung
(1) APIS Design gewährleistet, dass das Werk, vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
(2) APIS Design erbringt Gewährleistung vorrangig durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Programmstandes oder monatlichen Updates innerhalb eines bestellten Webservices. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde nach zwei aufeinanderfolgenden Nachbesserungsversuchen die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer APIS Design zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung selbst oder durch Dritte ausführen lassen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate beginnend mit Abnahme.
3. Besondere Regelungen für Dienstleistungen, insbesondere Webseitenwartung
3.1 Leistungsgegenstand, Zusammenarbeit
(1) Abschnitt 4. findet ergänzende Anwendung auf vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Online-Marketing und dem Warten von Webseiten.
(2) APIS Design wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen, insbesondere durch die vertraglich festgelegte Anzahl an Wartungen/Eingreifen. Angebotene Pakete befinden sich im angehängten Preis- und Leistungsverzeichnis. Einzeln getroffene Vereinbarungen gehen den Paketen vor. Der Kunde wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung APIS Design wesentlichen Daten zur Verfügung stellen, z.B. Zugangsdaten, Informationen zu den vorliegenden Problemen, detailliert, sortiert und in Textform.
(3) APIS Design prüft nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Kundenangaben. APIS Design prüft auch nicht, ob die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Inhalte und Informationen oder deren Verwendung gegen Rechte Dritter verstoßen.
(4) Die Wartung umfasst nicht die Erstellung von Content oder eine Erweiterung, Vergrößerung, Umbau der Seite, sondern soll die Funktionsfähigkeit, der zum Zeitpunkt des Wartungsvertrages technisch bestehenden Webseite sicherstellen, es sei denn dies wurde anders vereinbart. Soweit eine solche Leistung verlangt wird und kein Festpreis vereinbart wird, gilt der vereinbarte bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegte Stundenlohn.
3.2 Mitwirkung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, APIS Design die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen, erforderliche Passwörter, Zugangsinformationen und Vorlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
(2) Soweit der Kunde APIS Design Daten/Vorlagen/Informationen etc. zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung durch APIS Design dieser Daten/Vorlagen/Informationen berechtigt ist.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht nach, so trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten und den Schadensersatz.
3.3 Vergütung
(1) APIS Design erhält die jeweils vereinbarte Vergütung. Soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde oder die Leistungen vom Festpreis nicht erfasst werden, berechnet APIS Design nach Zeit gemäß dem jeweils geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis. Im Rahmen des Webservice hält APIS Design die Webseite funktionstüchtig. Soweit der Kunde selbst Änderungen, Anpassungen oder Erweiterungen an der Webseite vornimmt, hält APIS Design die Webseite nur gegen Berechnung des Zeitaufwandes funktionstüchtig.
(2) Die erforderlichen GEMA-Gebühren, sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversicherungsabgaben und Reisekosten trägt der Kunde.
3.4 Markennutzung
APIS Design ist berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden für die Dienstleistungserbringung zu verwenden und auch um damit für eigene Zwecke (als Referenzkunde) zu werben.
3.5 Kein Erfolg geschuldet
APIS Design schuldet bei Dienstleistungen nur eine Tätigkeit, keinen Erfolg. Das bedeutet, APIS Design schuldet insbesondere keine Mindestanzahl an Klicks oder Sales, es sei denn dies wurde ausdrücklich anderweitig vereinbart. Für eine solche Vereinbarung gilt das Schriftformerfordernis.
Ende der AGB – Angefügte Anlage: Preis- und Leistungsverzeichnis (siehe Download am Beginn der Seite)
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